FAQs zum Warnstreik

Nicht nur in Tarifrunden gehören sie dazu: Warnstreiks! Also zeitlich befristete, kurze Arbeitsniederlegungen. Sie sind immer der erste Schritt in einer solchen Auseinandersetzung. Sie zeigen dem Arbeitgeber, dass die Beschäftigten hinter den Forderungen stehen und – wenn es darauf ankommt – auch bereit sind, dafür zu streiken. Warnstreiks gibt es in den unterschiedlichsten Formen, z. B. als kurze Arbeitsunterbrechung als Frühschluss-Aktion oder als öffentliche Kundgebung. Zu Warnstreiks darf nur die Gewerkschaft aufrufen.

Und wenn kurze Warnstreikaktionen nicht ausreichen, kann die IG Metall in ausgewählten Betrieben zu Warnstreiks aufrufen, die dazu führen, dass am gesamten Arbeitstag die Beschäftigung ruht. Damit wird noch mehr Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt, um ein Ergebnis zu erzielen. Über die Durchführung entscheidet der Vorstand der IG Metall.

Mehr Infos, z.B. ab wann man auch ein Anrecht auf Streikgeld hat, erfahrt Ihr in diesem Flyer:

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